Was muss man als Webseitenbetreiber nach dem
Cookie Urteil des BGH beachten?

Am 28. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil zum Thema Cookie Einwilligung der Nutzer getroffen. Dieses Urteil hat große Auswirkungen auf die aktuelle Cookie-Einbindungen auf Webseiten.

Inhalt



Worum ging es in dem Prozess des Bundesgerichtshofes zum Thema Cookies?

In dem Verfahren des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen (Planet49) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Kern des Prozesses war ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung, welcher laut Verbraucherzentrale die Nutzer unangemessen benachteilige. Nachdem der BGH zuvor Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, verkündete der BGH nun am Donnerstag den 28. Mai 2020 das Urteil.

Das Ergebnis ist, dass die Nutzer eine aktive Einwilligung über ihre Zustimmung der Cookies geben müssen. Dies bedeutet, dass keine Haken oder Einstellungen voreingestellt sein dürfen, damit der Nutzer diese eventuell ungesehen einwilligt.

Dies ist ein weitreichender Schritt für den Schutz der persönlichen Daten der Nutzer, aber für viele Webseitenbetreiber bedeutet dies eine große Umstellung ihrer Cookie Einstellungen.

Was gilt es nun für die Webseitenbetreiber zu beachten?

In erster Linie gilt es zu prüfen, welche Cookies Sie auf Ihrer Webseite setzen und wofür diese notwendig sind. Häufig sind noch sogenannte “Cookie-Banner” anzutreffen, welche den Nutzer auf die Einbindung von Cookies hinweisen, allerdings ohne diese genauer zu erläutern. Diese bieten ebenfalls nicht die Möglichkeit die einzelnen Cookies abzulehnen. Nach dem Urteil des BGHs sind diese Hinweise unzulässig und müssen ersetzt werden.

Des weiteren finden sich auch schon Cookie-Hinweise, welche die Auswahl der einzelnen Cookies ermöglicht. Hierbei ist es nun umso wichtiger, dass hier keine Vorauswahl für den Nutzer getroffen wird.

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Weitere Informationen

Wenn Sie noch weitere genauere Informationen zu dem Thema suchen, dann empfehlen wir Ihnen folgende Seiten. Dort finden Sie sowohl rechtliche Informationen, als auch Handlungsempfehlungen

Kanzlei WBS

e-Recht24



04. Juni 2020 | Fabian