Förderprogramm: go-digital

Kommt Dein Unternehmen für die go-digital Förderung in Frage?

In welchem Bereich bist Du tätig?

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Hast Du in den letzten 24 Monaten EU-Fördergelder in Höhe von mehr als 200.000 Euro erhalten?

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Hast Du eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland?

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Bist Du als Arzt, Freiberufler oder in einer öffentlichen Institution (Schule, Kindergarten, Amt) tätig?

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Bietest Du Consulting, Weiterbildungen, Beratung oder Schulungen als Dienstleistung an?

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Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Dein Unternehmen?

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Wie hoch war Dein Vorjahresumsatz?

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Dein Unternehmen ist leider nicht förderfähig! Helfen können wir Dir trotzdem: Mit unserer kostenlosen Potenzialanalyse!?

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Welche Online-Werbemaßnahmen hast Du schon ausprobiert?

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Wie viel Prozent Deines Umsatzes machst Du online?

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Wir arbeiten für:

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Wie gut sind Sie auf den digitalen Fortschritt vorbereitet?

Der digitale Wandel nimmt seinen Lauf. Man muss dran bleiben um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Unternehmen müssen wesentliche Arbeitsabläufe digitalisieren und individuelle Online-Marketing-Konzepte entwickeln. Mit dem Förderprogramm "go-digital" erhalten Sie eine passgenaue finanzielle Unterstützung – Wir helfen dabei eine moderne, zukunftsfähige Strategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Wer kann gefördert werden?

Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Was kann gefördert werden?

Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Daher unterstützt go-digital zielgerichtet in diesen drei Bereichen.

Digitalisierte Geschäftsprozesse

Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.

Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

Digitale Markterschließung

Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).

Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.

IT-Sicherheit

Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.

Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab?

Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, einigen sie sich in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.

Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Eine Antragstellung für ein Förderprojekt erfolgt durch das autorisierte Beratungsunternehmen über das Förderportal des Bundes. Die Plattform dient zur Eingabe der Antragsdaten.

Welche Fördermodule gibt es und können diese miteinander kombiniert werden?

Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen "IT-Sicherheit", "Digitale Markterschließung" und "Digitalisierte Geschäftsprozesse".

Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden.

Aufgrund der zentralen Bedeutung der IT-Sicherheit sind in diesem Kontext immer mindestens zwei Tagewerke zu beraten – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module.

Was genau kann im Modul 1 "IT-Sicherheit" gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

Was genau kann im Modul 2 "Digitale Markterschließung" gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
  • Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen

Was genau kann im Modul 3 "Digitalisierte Geschäftsprozesse" gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?

Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren

Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen

Welcher Zeitrahmen ist für ein Beratungsprojekt vorgesehen?

Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen.

Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmen gestellt werden?

Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.